FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Terminvereinbarung  erforderlich?

Ja. Um eine Untersuchung ohne Zeitdruck zu ermöglichen und Ihre Wartezeit zu vermeiden ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine werden telefonisch  vereinbart . Das ist besonders wichtig wenn Sie dringend einen Termin brauchen, damit wir uns möglichst schnell bei Ihnen melden können.

Falls sich uns nicht gleich erreichen können, bitten wir um Nachricht auf Band – wir rufen Sie umgehend zurück.

Falls es sich um eine langfristige Terminplanung handelt, können Sie uns auch eine Nachricht per E-Mail schicken.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir bemühen uns Ihnen nach Dringlichkeit einen kurzfristigen Termin zu geben.

Was ist wichtig bei der Terminvereinbarung zu sagen?

  • Ob es sich um  eine Erstordination oder Kontrolle handelt
  • falls Sie sich eine spezielle Untersuchung wünschen wie z.B. Schlafapnoeuntersuchung, dass wir Sie schon über den Ablauf der Untersuchung informieren können
  • ob Sie KFA Versicherte sind , da wir mit der KFA einen Kassenvertrag haben und für Sie daher keine Kosten entstehen
  • bitte Ihre Telefonnummer bekannt geben, falls ein Rückruf notwendig wird

Welche Befunde soll ich mitbringen?

Besonders bei der Erstordination , bitte nehmen Sie Vorbefunde mit, wenn Sie welche haben.

Wichtig sind Internistische und Lungenbefunde, sowie Lungenröntgen und Lungen-CT Befunde mit Bildern.

Wie funktioniert das mit dem Lungenröntgen?

Falls Sie kein aktuelles Lungenröntgen haben, überweise ich Sie in ein nahe liegendes Röntgeninstitut.

Welche Leistungen bieten Sie an?

Details zu meinen Leistungen finden Sie unter Leistungen.

Brauche ich eine Überweisung?

Für den Wahlarzt brauchen Sie keine Überweisung. Wenn Sie KFA Versicherte sind , ist eine Überweisung erwünscht.

Muss ich für einen Allergietest nüchtern sein?

Nein.

Nehmen Sie auch Kassenpatienten?

Nur von der KFA, weil wir mit der KFA einen Kassenvertrag haben. Für alle anderen Kassen gilt das Wahlarztprinzip. Außer mit der KFA ist eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.

Wie funktioniert das Wahlarztsystem?

Ich bin Wahlärztin. Wahlärzte  haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen, daher ist eine Direktverrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich. Im Wahlarztsystem werden Honorare direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet. Die Honorargestaltung ist durch den Wahlarzt frei. Die einzige Krankenkasse , mit der ich einen Vertrag habe, ist die KFA.

Ihre Vorteile im Wahlarztsystem:

  • Ich biete Ihnen kurzfristige Termine
  • In der Ordination gibt es nahezu keine Wartezeiten
  • Ich nehme mir ausreichend Zeit in Ruhe ohne Zeitdruck Ihre Beschwerden zu besprechen
  • Sie werden von mir persönlich betreut und gründlich untersucht
  • Ich bitte Ihnen auch Leistungen, die bei einem Kassenarzt nicht angeboten werden (z.B. Akupunktur, orthomolekulare Medizin…)
  • Ich bin unabhängig in der Wahl der Behandlung

Rezepte und Überweisungen

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt und können in jeder Apotheke eingelöst werden.

Für verordnete Medikamente zahlen Sie nur die übliche Rezeptgebühr.

Als Wahlärztin kann ich problemlos Patienten zu anderen Ärzten bzw. zu medizinischen Einrichtungen und Instituten überweisen.

Laboruntersuchungen , die im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind , sowie Kosten für Lungenröntgen oder Thorax-CT werden zur Gänze von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Mail Mail Email Korespodenz

Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie keine Befunde oder medizinische Anfragen per Email zu schicken ,sondern diese direkt zur persönlichen Besprechung in der Ordination mitzubringen. Bitte beachten Sie , daß wir aufgrund des besonderen Datenschutzes für Patienten und Patienten diesbezüglich keine Email-Korespodenz durchführen.Wir stehen gerne persönlich direkt in der Ordination zur Ihrer Verfügung.